Brasilien: Einwanderungsbestimmungen

Der Flyer zu Einreise- und Einwanderungs-bestimmungen soll als Informationsquelle dienen und einen allgemeinen Überblick über die für Geschäftsreisende geltenden Bestimmungen für Einreise und Arbeitserlaubnis in Brasilien vermitteln. Die Informationen in diesem Dokument sind ohne Gewähr. Wenn Sie Fragen zur Gültigkeit dieser Informationen haben, kontaktieren Sie bitte den  Regionalmanager Einwanderung Nord- und Südamerika von Crown.

Überblick: Geschäftsvisum

Die Bestimmungen für Einreisevisa nach Brasilien sind abhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Im Rahmen von Gegenseitigkeits-abkommen ist für Staatsbürger bestimmter Länder kein Visum erforderlich, wenn sie Brasilien im Rahmen einer Geschäftsreise bis zu 90 Tage besuchen.

Arten von Visa

Geschäftsvisum, VITEM II

Übersicht: Das Visum ermöglicht die Einreise von Einzelpersonen für kurze Geschäftsreisen nach Brasilien.Höchstaufenthaltsdauer: 90 Tage, verlängerbar um weitere 90 Tage

Bearbeitungszeit: Je nach Botschaft/Konsulat liegt die Bearbeitungszeit für ein Visum üblicherweise zwischen zwei Tagen und drei Wochen.

Höchstaufenthaltsdauer: 90 Tage, verlängerbar um weitere 90 Tage

Bearbeitungszeit: Je nach Botschaft/Konsulat liegt die Bearbeitungszeit für ein Visum üblicherweise zwischen zwei Tagen und drei Wochen.

Erlaubte Tätigkeiten:

  • Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Seminaren, Konferenzen
  • Besuch einer Messe/Teilnahme an einem Kongress oder Aussteller auf Messe/Kongress
  • Ausloten von Geschäftschancen
  • Vertragsverhandlungen

Einschränkungen oder besondere Anforderungen

Erzielt der Einreisende einen Gewinn für sein Gastunternehmen, erhält er eine Erstattung von seinem Gastunternehmen oder nimmt er von diesem Anweisungen entgegen, kann eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein.

Im Rahmen eines Geschäftsvisums darf der Einreisende keine Schulungsmaßnahmen durchführen oder fachliche Unterstützung leisten und keine ehrenamtlichen oder geschäftlichen Tätigkeiten durchführen. Bei Verstoß werden in Brasilien hohe Bußgelder fällig.

Überblick: Arbeitserlaubnis

Ausländer, die in Brasilien arbeiten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis. Je nach Zweck und Aufenthaltsdauer können verschiedene Kategorien von Arbeitserlaubnissen beantragt werden.

Arten von Arbeitserlaubnissen Befristetes Visum (VITEM V) – Arbeitsvertrag

Dieses Programm steht allen Ausländern offen, die in Brasilien arbeiten wollen. Das Visum kann Personen erteilt werden, die nach Brasilien reisen, um dort im Rahmen eines Vertrages zu arbeiten und/oder Dienstleistungen zu erbringen, u. a. Wissenschaftler, Forscher, Techniker und Fachkräfte.

Höchstaufenthaltsdauer: zwei Jahre, verlängerbar um weitere zwei Jahre. Nach Ablauf dieser vier Jahre kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Bearbeitungszeit: ca. drei bis sechs Monate bis zur Einreise in Brasilien sowie weitere vier bis sechs Monate nach Einreise

Angehörige: Personen mit diesem Visum können ihren Ehepartner und Kinder unter 22 Jahren mitbringen, die während ihrer Entsendung nach Brasilien bei ihnen leben.

Befristetes Visum (VITEM V) - Schulung

Dieses Programm ist für Ausländer vorgesehen, die in der brasilianischen Niederlassung ihres Unternehmens geschult werden.

Höchstaufenthaltsdauer: bis zu einem Jahr, nicht verlängerbar

Bearbeitungszeit: ca. drei bis sechs Monate bis zur Einreise in Brasilien sowie weitere vier bis sechs Monate nach Einreise

Angehörige: Personen mit diesem Visum können ihren Ehepartner und Kinder unter 22 Jahren mitbringen, die während ihrer Entsendung nach Brasilien bei ihnen leben.

Befristetes Visum (VITEM VI) - Medien Dieses Programm ist für Medienvertreter vorgesehen.

Höchstaufenthaltsdauer: zwei Jahre

Angehörige: Personen mit diesem Visum können  ihren Ehepartner und Kinder unter 22 Jahren mitbringen, die während ihrer Entsendung nach Brasilien bei ihnen leben.

Bearbeitungszeit: ca. drei bis sechs Monate  bis zur Einreise in Brasilien sowie weitere vier bis sechs Monate nach Einreise. Angehörige: Personen mit diesem Visum können ihren Ehepartner und Kinder unter 22 Jahren mitbringen, die während ihrer Entsendung nach Brasilien bei ihnen leben.

Befristetes Visum (VITEM III) – Künstler/Sportler

Dieses Programm ist für professionelle Künstler, Musiker und Sportler vorgesehen, die in Brasilien auftreten bzw. an Wettkämpfen teilnehmen möchten. Höchstaufenthaltsdauer: 90 Tage

Bearbeitungszeit: ca. drei bis sechs Monate bis  zur Einreise in Brasilien sowie weitere vier bis sechs Monate nach Einreise.

Angehörige: Personen mit diesem Visum können ihren Ehepartner und Kinder unter 22 Jahren mitbringen, die während ihrer Entsendung nach Brasilien bei ihnen leben.

Visum für befristeten Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mercosur-Staaten, Boliviens, Chiles und Kolumbiens

Staatsangehörige der Mercosur-Staaten, Boliviens, Chiles und Kolumbiens sowie ihre Angehörigen egal welcher Staatsangehörigkeit können ein Visum für befristeten Aufenthalt in Brasilien beantragen. Dieses Visum für befristeten Aufenthalt, genannt „Residência Temporária“, gilt für zwei Jahre (und kann später in ein Visum für unbefristeten Aufenthalt umgewandelt werden). Höchstaufenthaltsdauer: zwei Jahre

Bearbeitungszeit: ca. drei bis sechs Monate

Angehörige: Personen mit diesem Visum können ihren Ehepartner und Kinder unter 22 Jahren mitbringen, die während ihrer Entsendung nach Brasilien bei ihnen leben.

Unbefristetes Visum (VIPER) – Führungskräfte

Für Antragsteller, die in leitender Funktion in die brasilianische Niederlassung ihres Unternehmens entsandt werden. Die Muttergesellschaft muss mindestens 200.000 US-$ pro Visum in die brasilianische Niederlassung investieren und den Nachweis erbringen, in Brasilien einen Mehrwert in Form von erhöhter Produktivität, Technologietransfer oder Sozialleistungen zu erzeugen. Visa werden auch an Führungskräfte, Personen in leitender Funktion und Direktoren von Unternehmensneugründungen erteilt. Das neu gegründete Unternehmen muss dabei die an etablierte Unternehmen gestellten Anforderungen an Mindestinvestitionen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht erfüllen. Höchstaufenthaltsdauer: unbefristet

Bearbeitungszeit: ca. drei bis sechs Monate bis zur Einreise in Brasilien sowie weitere vier bis sechs Monate nach Einreise.

Angehörige: Ausländer, die über ein unbefristetes Visum verfügen, können ihren Ehepartner, unmittelbare Familienangehörige und Unterhaltsberechtigte mitbringen, die bei ihnen in Brasilien leben und für deren Unterhalt sie aufkommen müssen.

Weitere Informationen und nützliche Adressen

•  Brasilianisches Arbeitsministerium

•  Brasilianische Botschaften/Konsulate