Bei der Planung einer Geschäftsreise nach Brasilien ist es Ihre Pflicht, die Einwanderungsgesetze Brasiliens zu beachten. Ob und welches Visum Sie benötigen, hängt vom Zweck Ihrer Reise, der Aufenthaltsdauer und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Mit diesem Dokument möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben, welche Bestimmungen Geschäftsreisende in Brasilien zu beachten haben. Welche Personen benötigen ein Brasilien-Visum für ein Geschäftsreise? Ein Geschäftsvisum benötigen Personen, die wegen vorübergehender geschäftlicher Aktivitäten nach Brasilien einreisen möchten. Geschäftsreisende dürfen während ihres Aufenthalts in Brasilien keinerlei Beschäftigung nachgehen. Erzielt eine Person für das Gastunternehmen einen Gewinn, erhält sie vom Gastunternehmen eine Erstattung oder nimmt sie von diesem Anweisungen entgegen, kann eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Welche Aktivitäten sind für Geschäftsreisende erlaubt? Erlaubte Aktivitäten sind üblicherweise: Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Seminaren oder Konferenzen Besuch von Unternehmen zum Ausloten von Geschäftschancen Vertragsverhandlungen Besuch von Messen Nicht erlaubt sind üblicherweise: produktive Arbeit Aufnahme einer bezahlten oder unbezahlten Beschäftigung Arbeit unter Aufsicht eines Gastarbeitgebers Schulbesuch oder Studium Die obigen Aufzählungen sind nicht erschöpfend und die erlaubten und unerlaubten Aktivitäten können sich ändern. Wer muss ein Geschäftsreise-Visum beantragen? Ob man beim Konsulat des eigenen Landes ein Geschäftsvisum beantragen muss, hängt von der eigenen Staatsangehörigkeit ab. Einwohner bestimmter Länder benötigen kein Visum und müssen daher bei ihrem Konsulat keinen Antrag auf ein Geschäftsvisum stellen, das vor der Reise nach Brasilien zu erteilen ist. Wie lange kann man sich mit einem Geschäftsvisum in Brasilien aufhalten? Die Höchstaufenthaltsdauer in Brasilien beträgt 90 Tage. Alle Inhaber eines Visums dürfen sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und dem Gültigkeitsdatum des Visums lediglich 90 Tage pro Jahr in Brasilien aufhalten, außer wenn eine andere Regelung auf dem Visum vermerkt wurde. Die Bundespolizei Brasiliens kann die 90-Tage-Frist verlängern. Die gesamte Aufenthaltsdauer darf jedoch 180 Tage pro Jahr nicht überschreiten, außer wenn eine andere Regelung auf dem Visum vermerkt wurde. Gibt es Beschränkungen für die Anzahl der Reisen nach Brasilien innerhalb eines festgelegten Zeitraums im Rahmen des Geschäftsvisums? Ein Geschäftsreisender darf während der Geltungsdauer seines Visums unbegrenzt oft nach Brasilien reisen. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf jedoch 90 Tage nicht überschreiten. Können Inhaber des Geschäftsvisums ihre Ehepartner und Kinder nach Brasilien mitnehmen? Ehepartner und Kinder eines Geschäftsreisenden können als Besucher nach Brasilien einreisen. Jede Person muss jedoch ihr eigenes Visum beantragen. Können im Rahmen eines Geschäftsvisums Bußgelder verhängt werden? Nimmt ein Geschäftsreisender gesetzeswidrig eine Arbeit in Brasilien auf, so kann dies sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Geschäftsreisenden schwerwiegende Konsequenzen haben, u. a. ein Bußgeld von $2.484 BRL (Brasilianische Real) für jeden Ausländer, der ohne Arbeitserlaubnis arbeitet, ein Bußgeld von bis zu $12.420 BRL bei wiederholtem Verstoß, Mitarbeitern ausländischer Unternehmen kann das Visum entzogen und eine sofortige Zwangsausreise veranlasst werden. Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Dokument dienen allgemeinen Zwecken und werden ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Fragen bezüglich der Anwendbarkeit dieser Informationen haben, setzen Sie sich bitte mit dem lokalen Crown Relocations Manager für Einwanderung nach Nord- und Südamerika in Verbindung.