Geschäftlich bedingte Reisen nach Brasilien

Bei der Planung einer Geschäftsreise nach Brasilien sind Sie verpflichtet, die Einwanderungsgesetze Brasiliens zu beachten. Ob und welches Visum Sie benötigen, hängt vom Zweck Ihrer Reise, der Aufenthaltsdauer und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Mit diesem Dokument möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben, welche Bestimmungen Geschäftsreisende in Brasilien zu beachten haben.

Welche Personen benötigen ein Brasilien-Visum für einen Business Trip?

Ein Geschäftsvisum benötigen Personen, die wegen vorübergehender geschäftlicher Aktivitäten nach Brasilien einreisen möchten. Geschäftsreisende dürfen während ihres Aufenthalts in Brasilien keinerlei Beschäftigung nachgehen. Erzielt eine Person für das Gastunternehmen einen Gewinn, erhält sie vom Gastunternehmen eine Erstattung oder nimmt sie von diesem Anweisungen entgegen, ist in der Regel eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein.

Welche Aktivitäten sind für Geschäftsreisende legal?

  • Erlaubte Aktivitäten sind üblicherweise:
  • Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Seminaren oder Konferenzen
  • Besuch von Unternehmen zum Ausloten von Geschäftschancen
  • Vertragsverhandlungen
  • Besuch von Messen

Nicht erlaubt sind üblicherweise:

  • produktive Arbeit
  • Aufnahme einer bezahlten oder unbezahlten Beschäftigung
  • Arbeit unter Aufsicht eines Gastarbeitgebers
  • Schulbesuch oder Studium

Die obigen Aufzählungen sind nicht erschöpfend und die erlaubten und unerlaubten Aktivitäten können sich ändern.

Welche Personengruppe muss ein Geschäftsreise-Visum beantragen?

Ob man beim Konsulat des eigenen Landes ein Geschäftsvisum beantragen muss, hängt von der eigenen Staatsangehörigkeit ab. Einwohner bestimmter Länder benötigen kein Visum und müssen daher bei ihrem Konsulat keinen Antrag auf ein Geschäftsvisum stellen, das vor der Reise nach Brasilien zu erteilen ist.

Was ist die maximale Aufenthaltsdauer mit einem Geschäftsvisum in Brasilien?
Die Höchstaufenthaltsdauer in Brasilien beträgt 90 Tage. Alle Inhaber eines Visums dürfen sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und dem Gültigkeitsdatum des Visums lediglich 90 Tage pro Jahr in Brasilien aufhalten, ausser wenn eine andere Regelung auf dem Visum vermerkt wurde. Die Bundespolizei Brasiliens kann die 90-Tage-Frist verlängern. Die gesamte Aufenthaltsdauer darf jedoch 180 Tage pro Jahr nicht überschreiten, ausser wenn eine andere Regelung auf dem Visum vermerkt wurde.

Gelten irgendwelche Beschränkungen für die Anzahl der Reisen nach Brasilien innerhalb eines festgelegten Zeitraums im Rahmen des Geschäftsvisums?
Ein Geschäftsreisender darf während der Geltungsdauer seines Visums unbegrenzt oft nach Brasilien reisen. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf jedoch 90 Tage nicht überschreiten.

Können Inhaber des Geschäftsvisums von ihrem Ehepartner und/oder von ihren Kindern nach Brasilien begleitet werden?

Ehepartner und Kinder eines Geschäftsreisenden können als Besucher nach Brasilien einreisen. Jede Person muss jedoch ihr eigenes Visum beantragen.

Werden im Rahmen eines Geschäftsvisums Bussgelder verhängt?
Nimmt ein Geschäftsreisender gesetzeswidrig eine Arbeit in Brasilien auf, so kann dies sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Geschäftsreisenden schwerwiegende Konsequenzen haben, u. a.

  • ein Bussgeld von $2.484 BRL (Brasilianische Real) für jeden Ausländer, der ohne Arbeitserlaubnis arbeitet,
  • ein Bussgeld von bis zu $12.420 BRL bei wiederholtem Verstoss,
  • Mitarbeitern ausländischer Unternehmen kann das Visum entzogen und eine sofortige Zwangsausreise veranlasst werden.

Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Dokument dienen allgemeinen Zwecken und werden ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Fragen bezüglich der Anwendbarkeit dieser Informationen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem lokalen Crown Relocations Manager für Einwanderungsangelegenheiten nach Nord- und Südamerika in Verbindung.